Mit BGBl I 2018/74, ausgegeben am 22. 11. 2018, wurde das B-UHG novelliert. Die Nov diente der Anpassung des B-UHG an den Urteilsspruch des EuGH in der Rs C-529/15 betreffend ein österr VorabE-Ersuchen aufgrund der Umweltbeschwerde eines Fischereiberechtigten betreffend eine Wasserkraftanlage.
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