vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschäft Gesundheit

EditorialAufsatzChristian KopetzkiRdM 2023/9RdM 2023, 41 Heft 2 v. 7.4.2023

Der Beruf des Arztes wird seit jeher mit der Erwartung ausgeübt, dass für die erbrachten medizinischen Leistungen ein adäquater Lohn gebührt. Schon in Babylon gab es dafür staatliche Taxen, und die Gesetze Hammurabis enthielten die früheste bekannte ärztliche Tarifordnung, eingebettet in Regelungen zur strafrechtlichen Arzthaftung (dazu .

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!