Der Beruf des Arztes wird seit jeher mit der Erwartung ausgeübt, dass für die erbrachten medizinischen Leistungen ein adäquater Lohn gebührt. Schon in Babylon gab es dafür staatliche Taxen, und die Gesetze Hammurabis enthielten die früheste bekannte ärztliche Tarifordnung, eingebettet in Regelungen zur strafrechtlichen Arzthaftung (dazu .
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