Die finanzielle Teilhabe an Gesundheitsleistungen durch Berufsfremde ist überall dort möglich, wo keine berufsrechtlichen Verbote bestehen. Dies trifft auf einige praxisrelevante Kooperationsformen zu. (FN )
Schlagwörter:
Ordinations- und Apparategemeinschaften; Ordination; Beteiligung; Anstellung; Gesundheitsberufe, Ärzte; Bedarfsprüfung; Provisionsverbot; Betriebsformvorbehalt.