Mit der In-vitro-Diagnostika-Verordnung der EU (IVDR) werden Point-of-Care-Tests (POCT) erstmals rechtlich eingeordnet und geregelt, wobei die IVDR den in der Medizin gebräuchlichen Begriff der POCT nicht kennt, sondern den weiteren Begriff der "patientennahen Tests" verwendet. Dieser Beitrag untersucht, welche Angehörige von gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen nach österreichischem Recht solche Tests durchführen bzw daran beteiligt sein dürfen.