Die Zulässigkeit der Errichtung von Privatbegräbnisstätten in Wien beschäftigte Verwaltungsbehörden und (Höchst-)Gerichte bereits in der Vergangenheit und ist auch aktuell Gegenstand von Streitigkeiten. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, weshalb "Privatbegräbnisstätte" innerhalb des WLBG nun kein homogener Begriff mehr ist und welche Auswirkungen die vom Gesetzgeber geschaffene Unterscheidung zwischen Privatbegräbnisstätten zur Bestattung von Leichen (§ 24a WLBG) und jenen zur Bestattung von Leichenasche (§ 25 WLBG) hat. Zudem wird die Abgrenzung zu Bestattungsanlagen thematisiert und erörtert, weshalb anzuzweifeln ist, dass die Errichtung vieler Privatbegräbnisstätten an einem Ort bewilligt werden darf, selbst wenn diese nicht als solche erkennbar sind.