"Das Land Niederösterreich wird jene - wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten - Strafgelder von Amts wegen an die Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.