Beeindruckend rasch und mit überzeugendem Resultat hat der VfGH über zentrale Bestimmungen des COVID-19-ImpfpflichtG (COVID-19-IG) entschieden (s RdM 2022/320). Aus dem Blickwinkel der Praxis ist das Erk nach der Aufhebung des COVID-19-IG zwar nur mehr von rechtshistorischem Interesse; die höchstgerichtliche Bestätigung der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht hat aber eine über den Anlassfall weit hinausgehende Bedeutung, da sie den grundrechtlichen Rahmen für die Bewältigung künftiger Pandemien unter Berücksichtigung der Rsp des EGMR in den Beschwerdefällen .