Seit 2012 hat die Volksanwaltschaft zum Zwecke des präventiven Menschenrechtsschutzes Befugnisse zur Kontrolle bestimmter Gesundheitseinrichtungen und kann damit erstmals auch Private überprüfen. Mangels Behördeneigenschaft der Volksanwaltschaft stehen klassische Rechtsschutzinstrumente dabei nicht zur Verfügung. In diesem Beitrag wird daher der Frage nachgegangen, wie sich Private gegen Kompetenzüberschreitungen wehren können - und ob das überhaupt nötig ist.