Das BMSGPK hat mit Erlass vom 28. 2. 2020, GZ 2020-0.143.421, im Zusammenhang mit dem "2019 neuartigen Coronavirus" folgende einheitliche Vorgangsweise festgelegt:
1) Wie ist bei einem Verdachtsfall vorzugehen:
Das BMSGPK hat mit Erlass vom 28. 2. 2020, GZ 2020-0.143.421, im Zusammenhang mit dem "2019 neuartigen Coronavirus" folgende einheitliche Vorgangsweise festgelegt:
1) Wie ist bei einem Verdachtsfall vorzugehen: