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Corona - Epidemierecht auf Bewährung

EditorialAufsatzChristian KopetzkiRdM 2020/40RdM 2020, 41 Heft 2 v. 30.3.2020

Die Corona-Pandemie stellt auch das Medizinrecht auf eine Bewährungsprobe. Das EpidemieG aus dem Jahre 1913 gehört zu den ältesten Gesetzen des Gesundheitsrechts und schaut, wie kritische Zungen anmerken, auch so aus.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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