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Kundmachungen Kärnten: V der Kärntner Landesregierung, Zl 05-P-HRD-2/33-2020, mit welcher die Höhe des Rettungsbeitrages nach dem Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz festgesetzt wird (Kärntner Rettungsbeitrags-Verordnung 2020 - K-RBV 2020)

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2020/235RdM 2020, 155 Heft 4 v. 4.8.2020

K unter LGBl 2020/47 vom 19. 6. 2020.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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