Kundmachungen Burgenland: V des Landeshauptmanns von Burgenland, mit der anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Seebädern, Stegen, Seehütten und Hafenanlagen bei Gewässern untersagt wird
Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2020/141RdM 2020, 120 Heft 3 v. 5.6.2020
K unter LGBl 2020/21 vom 3. 4. 2020.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.