K einer V betreffend die Übernahme von Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend durch Schulärztinnen und Schulärzte (SchulÄ-V) unter BGBl II 2019/388, womit eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Durchführung von Schutzimpfungen und für die Mitwirkung an der Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Rahmen der Vollziehung des EpidemieG geschaffen wird.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.