Das Erbringen von Leistungen durch unbefugtes Personal, das über keine entsprechende Ausbildung verfügt, kann im Bereich der diagnostischen Berufsgruppen eine Risikoquelle für die Patientensicherheit sein. Deshalb ist es nur unter ganz bestimmten Umständen erlaubt, Leistungen mit Gesundheitscharakter an Personen zu delegieren, die formal nicht über die Kompetenz der MTD-Berufe verfügen. Die Delegation von solchen Leistungen kann - in unterschiedlichem Ausmaß - entweder durch Ärzte oder durch MTD-Berufe erfolgen.