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Laboratoriumsdienste und Gesundheitsberufe Zur Erbringung von medizinisch-technischen Laboratoriumsdiensten durch Ärzte und Biomedizinische Analytiker

Schwerpunkt KrankenanstaltenrechtAufsatzMartin KindRdM 2019/36RdM 2019, 58 - 64 Heft 2 v. 27.3.2019

Das Erbringen von Leistungen durch unbefugtes Personal, das über keine entsprechende Ausbildung verfügt, kann im Bereich der diagnostischen Berufsgruppen eine Risikoquelle für die Patientensicherheit sein. Deshalb ist es nur unter ganz bestimmten Umständen erlaubt, Leistungen mit Gesundheitscharakter an Personen zu delegieren, die formal nicht über die Kompetenz der MTD-Berufe verfügen. Die Delegation von solchen Leistungen kann - in unterschiedlichem Ausmaß - entweder durch Ärzte oder durch MTD-Berufe erfolgen.

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