Nicht erst seit dem "Österreich-Konvent" der Jahre 2003 - 2005 steht der Kompetenzverteilungstyp der Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung auf der verfassungspolitischen Abschussliste: Art 12 B-VG gilt als reformbedürftig, wenn nicht überhaupt als entbehrlich.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.