Im Rahmen der präoperativen Hautdesinfektion angewandte Antiseptika bzw Desinfektionsmittel gelten nach österr Recht - ohne weitere Differenzierung - als Arzneimittel. Dies hat erhebliche Auswirkungen bei Beschaffungs- und Anwendungsentscheidungen von medizinischen Einrichtungen sowie Angehörigen der Heilberufe. Dieser Beitrag untersucht die Stellung und Reichweite dieser Regelung im nationalen und unionsrechtlichen Normenbestand.