Die gesetzliche Möglichkeit einer Anstellung von Ärzten mit ius practicandi bei Ärzten wirft arbeits-, berufs- und sozialversicherungsrechtliche Fragen auf. Der Beitrag geht vor dem Hintergrund der Novelle 2019 auf diese Fragen ein.
Die gesetzliche Möglichkeit einer Anstellung von Ärzten mit ius practicandi bei Ärzten wirft arbeits-, berufs- und sozialversicherungsrechtliche Fragen auf. Der Beitrag geht vor dem Hintergrund der Novelle 2019 auf diese Fragen ein.