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Fortführung eines Lebens ohne Lebensqualität kein Schaden Aktuelle BGH-Entscheidungen zum deutschen Arzthaftungsrecht

Ausländische RechtsprechungJudikaturN. N.RdM 2019/113RdM 2019, 196 - 197 Heft 5 v. 7.10.2019

Schlagwörter:

Auch ein leidenbehaftetes Weiterleben ist nicht als Schaden anzusehen.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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