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Haftung bei misslungener Sterilisation?

GesundheitsrechtChristian Kopetzki (Bearb.); Christian Huber (Rezensent) (Glosse)RdM 2007/23RdM 2007, 20 - 29 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 1295 ABGB; § 1299 ABGB; § 1293 ABGB

Die Geburt eines unerwünschten, aber gesunden Kindes infolge der unterlassenen Aufklärung über das Erfordernis von Nachuntersuchungen nach einer Vasektomie kann nicht als Schaden qualifiziert werden.

OGH 14.09.2006, 6 Ob 101/06f

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