WK-Wien Newsletter vom 28. 4. 2008
Rauchverbot
Das Rauchen ist am Arbeitsplatz verboten, wenn aus betrieblichen Gründen Raucher und Nichtraucher gemeinsam in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten müssen, der nur von Betriebsangehörigen genutzt wird.
Vorsicht: Für Büroräume und vergleichbare Arbeitsräume, in denen Raucher und Nichtraucher gemeinsam arbeiten, besteht ein Rauchverbot, ohne dass der Arbeitgeber dies ausdrücklich anordnen muss. Das Erteilen einer Raucherlaubnis durch den Arbeitgeber an einzelne Mitarbeiter ist unwirksam.