OGH 20. 3. 2024, 6 Ob 3/24w
Im gegenständlichen Verf begehrte der Erststifter sowie Begünstigte die Auflösung der Privatstiftung, wobei im RevRekVerf nur mehr der Auflösungsgrund der Nichterreichbarkeit des Stiftungszwecks nach § 35 Abs 2 Z 2 PSG strittig war.