OGH 30. 8. 2023, 6 Ob 118/23f
In der gegenständlichen Entscheidung musste sich der OGH mit der Rechtsmittellegitimation von (aktuell) Begünstigten im Verf nach § 17 Abs 5 PSG beschäftigen. Das Höchstgericht hält dazu fest, dass nach stRsp ein Rekursrecht im Verf außer Streitsachen nur demjenigen zusteht, dessen rechtlich geschützte Interessen durch den angefochtenen Beschluss beeinträchtigt worden sind.