OGH 25. 9. 2023, 6 Ob 67/23f
In der gegenständlichen Entscheidung nahm der OGH ua zur Frage der Total- oder Teilnichtigkeit von Änderungen der Stiftungserklärung Stellung. Demnach ist bei objektiver Betrachtung darauf abzustellen, ob der Beschluss auch ohne den nichtigen Teil gefasst worden wäre.