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Anspruch auf Einsichtnahme, Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde, Änderung der Statuten

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2021/38PSR 2021, 154 - 156 Heft 3 v. 2.12.2021

Nicht nur der Stifter, sondern auch der Stiftungsrat kann bei einem statutarischen Änderungsvorbehalt unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Art 552 § 32 flPGR die Stiftung unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde stellen.

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