Im Zuge der Finanzkrise hat eine beträchtliche Zahl von Anlegern teils massive Verluste durch Wertpapierinvestments erlitten. Aufgrund der erwähnten Verluste und damit verbundener Gerichtsverfahren rückten die den Wertpapierinvestments zugrunde liegenden Prospekte in den Fokus der Aufmerksamkeit. In der Folge wurden auch die Prüfungsmaßstäbe, die die Finanzmarktaufsicht (FMA) gem § 8a Abs 1 KMG im Wertpapierprospektbilligungsverfahren anzulegen hat, in der Lit und Rsp näher analysiert. Die folgende Abhandlung soll eine umfassende Betrachtung dieser Prüfungsmaßstäbe und dort, wo es zweckmäßig erscheint, Hinweise auf die deutsche Rechtslage bieten.1