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Privatstiftung: aufsichtsratsähnlicher Beirat

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/769RdW 2014, 707 Heft 12 v. 16.12.2014

PSG: §§ 23, 27

Die Aussage, die Einrichtung eines aufsichtsratsähnlichen Beirats widerstreite dem Gesetz, trifft in dieser Allgemeinheit nicht zu: Der OGH hat nicht judiziert, ein Beirat dürfe nicht aufsichtsratsähnlich oder aufsichtsratsgleich sein; er hat vielmehr aus der Aufsichtsratsähnlichkeit eines Beirats die analoge Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen über den Aufsichtsrat (insb § 23 Abs 2 Satz 2 PSG) auf einen solchen Beirat gefolgert.

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