BMF v. 03.12.1998
In Rentenform zufließende Schadenersatzleistungen im privaten Bereich fallen unter die wiederkehrenden Bezüge des § 29 Z 1 EStG. Dazu zählen auch sogenannte Mehrbedarfsrenten, das sind Schadenersatzrenten für private vermehrte Bedürfnisse (BMF v. 21. 11. 1997, ARD 4900/31/98).