Deskriptoren: Geschäftsanteil; Abtretung; Preisgestaltung; Aufgriffsrecht.
Normen: § 76 GmbHG, § 879 ABGB
Ein gesellschaftsvertragliches Aufgriffsrecht bei Insolvenz oder Exekution eines Gesellschafters kann eine Beschränkung des Abtretungspreises vorsehen.