ESt-Protokoll 2006, BMF 30. 11. 2006, BMF-010203/0563-VI/6/2006
Sachverhalt:
Eine bisher gewerbliche Tätigkeit wird zur Liebhaberei erklärt (im konkreten Fall: Versicherungsvermittlung). Laut gesetzlicher Verpflichtung sind entsprechende Pflichtversicherungsbeiträge an die gewerbliche Sozialversicherung geleistet worden. Eine Rückerstattung dieser Beiträge kommt trotz des Vorliegens von Liebhaberei nicht in Betracht.

