Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz)
Ausschussbericht 28. 11. 2006, 5 BlgNR 23. GP, in der vom NR am 29. 11. 2006 beschlossenen Fassung
Bis zur Schaffung eines neuen Pflegesystems in Österreich ist es erforderlich, als Übergangsrecht Verwaltungsstrafbestimmungen, die Arbeitgeber in privaten Haushalten bei der Beschäftigung von Pflegekräften betreffen, vorübergehend bis 30. 6. 2007 außer Kraft zu setzen. Dies erfolgt in einem einzigen Bundesgesetz, um eine Änderung zahlreicher Rechtsvorschriften mit jeweils befristeten Übergangsbestimmungen zu vermeiden und die Übergangsregelung leichter lesbar zu gestalten.

