( EO § 291d Abs 1, § 293, § 292i ) Überweist der Arbeitgeber die pfändungsfreien Teile der Abfertigung eines Arbeitnehmers auf dessen Gehaltskonto bei einer Bank, bei der der Arbeitnehmer einen notleidenden Kredit laufen hat und der er seinen Entgeltanspruch verpfändet hat, darf diese den überwiesenen Betrag nicht durch Umbuchung einbehalten.
OGH 6 Ob 2138/96x v. 05. 12.1996