VfGH Pressemitteilung v. 27. 6. 2003
Der VfGH hat am 27. 6. 2003 seine Entscheidung über den Gesetzesprüfungsantrag zur Pensionsreform 2000 bekannt gegeben. Als Ergebnis des Verfahrens stellte er unter anderem Folgendes fest:
Erhöhung des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension nicht verfassungswidrig