Vor Kurzem wurde die Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte - BGBl II 2014/256, ausgegeben am 14. 10. 2014, kundgemacht. Die Höhe der Pauschalvergütung für die Leistungen der nach § 45a RAO im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten bestellten Rechtsanwälte wird für das Kalenderjahr 2014 und die folgenden Kalenderjahre mit 17.000 € jährlich festgesetzt. Die VwG-PauschVgtV tritt mit 1. 11. 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die VwG-PauschVgtV BGBl II 2013/408 außer Kraft.