§ 6 EStG 1988, § 10 EStG 1988
1. Wird eine Pachtzinsvorauszahlung mit der Regelung verbunden, dass für vier Jahre die laufenden Pachtzahlungen herabgesetzt werden, so liegt eine bloße Vorauszahlung vor, nicht hingegen Anschaffungskosten eines Wirtschaftgutes „Pachtrecht“.