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OÖ TourismusG § 33

Betriebswichtige GesetzeARD 4774/21/96 Heft 4774 v. 10.9.1996

(OÖ TourismusG § 33) Ein Ambulatorium für physikalische Therapie ist hinsichtlich des Beitragssatzes für den OÖ Interessentenbeitrag unter die Position "Private Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten" einzuordnen und nicht unter die Position "Kurtherapeuten". VwGH 94/17/0011 v. 26.04.1996. (Bescheid aufgehoben)

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