Änderung der OÖ Sozialhilfeverordnung betreffend Erhöhung der Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2004. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 511,50, für unterhaltspflichtige Hauptunterstützte € 464,60, für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 293,80 und für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 142,20. Verordnung der OÖ Landesregierung; LGBl f. Oberösterreich 2003/147, 147. Stück, ausgegeben am 19.12.2003.