vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachteilskompensation beim Claims-made-Prinzip Ein Blick auf die AGB-rechtlichen Grundlagen

BeitragAufsatzJulian SpadingerÖJZ 2024/4ÖJZ 2024, 4 - 8 Heft 1 v. 3.1.2024

Die Festlegung des Versicherungsfalls obliegt bei der Haftpflichtversicherung grundsätzlich den Vertragsparteien. In Betracht kommt daher auch die in der Directors-and-Officers-Versicherung übliche Anknüpfung an die Inanspruchnahme der versicherten Leitungs- und Kontrollorgane (Claims-made-Prinzip). Damit diese Abgrenzung des Versicherungsfalls einer Inhaltkontrolle standhält, muss das entsprechende Vertragswerk Nachhaftungs- und Umstandsmeldeklauseln enthalten. Der konkrete AGB-rechtlich gebotene Mindeststandard kann dabei im Einzelnen je nach versichertem Risiko, Vertragsdauer und vereinbartem Prämienmodell erheblich variieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!