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Kein Sachverhaltsbezug für Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 dritter Fall StPO

RechtsprechungJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/31ÖJZ 2024, 117 Heft 2 v. 24.1.2024

§ 281 Abs 1 Z 11 StPO (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO)

Da § 281 Abs 1 Z 11 dritter Fall StPO auf keinen Sachverhaltsbezug abstellt, folgt daraus einerseits keine Pflicht zur Sachverhaltsfeststellung. Andererseits zieht auch das bloße Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung keine Nichtigkeit nach sich.

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