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EuGH bestätigt Rechtmäßigkeit bestimmter Reiseverbote und Screening- und Quarantäneverpflichtungen während der COVID-19-Pandemie

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturAndreas Kumin, Alexander PelzlÖJZ 2024/23ÖJZ 2024, 128 Heft 2 v. 24.1.2024

Die im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie durch einen MS erlassene Regelung, die einerseits ein Verbot für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die Binnengrenzen dieses MS zu überschreiten um "nicht wesentliche" Reisen in andere MS zu unternehmen, die als Hochrisikogebiete eingestuft worden sind ("rote Zonen"), vorsieht und andererseits die Verpflichtung für Unionsbürger, die nicht Staatsangehörige dieses MS sind, sich bei der Einreise aus einer roten Zone Screeningtests zu unterwerfen und eine Quarantäne einzuhalten, ist mit Art 27 und 29 iVm Art 4 und 5 RL 2004/38 vereinbar, sofern sie alle in den Art 30 bis 32 dieser RL genannten Bedingungen und Garantien sowie alle die in der Grundrechtecharta verankerten Grundrechte und Grundsätze, insb das Diskriminierungsverbot sowie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, beachtet. Zudem muss diese Regelung einer gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Kontrolle unterliegen. Diese Regelung ist mit dem SGK vereinbar, sofern die Kontrollmaßnahmen als Polizeibefugnisse nicht die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen haben oder der MS, falls es sich um Kontrollen an den Binnengrenzen handeln sollte, die im SGK genannten Voraussetzungen für deren vorübergehende Wiedereinführung beachtet. Die von einer solchen Pandemie ausgehende Gefahr entspricht einer ernsthaften Bedrohung der öffentl Ordnung oder der inneren Sicherheit iSv Art 25 Abs 1 SGK.

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