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Anzeigepflichtverletzung des Entscheidungsorgans

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/219ÖJZ 2024, 774 - 777 Heft 12 v. 21.8.2024

§ 22 GOG; § 182 Geo

Die Bestimmungen, nach denen Richter verpflichtet sind, Umstände, die sie von ihrer Amtsausübung ausschließen oder die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen, unverzüglich dem Leiter des Gerichts anzuzeigen, haben Schutzgesetzcharakter zugunsten der Verfahrensparteien.

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