§ 367 ABGB
Die Gewahrsamsüberlassung durch eine nicht voll geschäftsfähige Person ist kein Anvertrauen iSd § 367 Abs 1 ABGB. Ein gutgläubiger Eigentumserwerb von einem solchen Inhaber der Sache kommt daher nicht in Betracht.
5 Ob 108/22a
§ 367 ABGB
Die Gewahrsamsüberlassung durch eine nicht voll geschäftsfähige Person ist kein Anvertrauen iSd § 367 Abs 1 ABGB. Ein gutgläubiger Eigentumserwerb von einem solchen Inhaber der Sache kommt daher nicht in Betracht.
5 Ob 108/22a