Die jüngste Gewährleistungsreform hat vieles beibehalten, manches aber grundlegend geändert. Eine grundlegende Änderung ist die Neukonzeption des gewährleistungsrechtlichen Fristenregimes. Der Beitrag beleuchtet die unionsrechtlichen Hintergründe des neuen "Zwei-Fristen-Modells", bilanziert Vor- und Nachteile und zeigt (un)bewusste Durchbrechungen auf.
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