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Neuer Normalkostentarif

ÖJZ aktuellAufsatzRobert FucikÖJZ 2023/70ÖJZ 2023, 451 Heft 8 v. 16.5.2023

Am 1. 5. 2023 trat die Verordnung der BMJ nach § 25 RATG, BGBl II 2023/131, in Kraft, mit der ein Zuschlag zu den im RATG als Entlohnung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeführten festen Beträgen und zu den in § 23a RATG angeführten Beträgen von 20 % festgesetzt wird.

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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