Vor knapp einem Jahr hat der VfGH die Bestimmungen im ORF-G über die Einhebung des Programmentgelts (umgangssprachlich oft als "GIS-Gebühr" bezeichnet) aufgehoben. (FN 1) Grund dafür war die Beschränkung der Beitragspflicht auf jene, die über ein Radio- oder Fernsehgerät verfügen, sodass Haushalte, in denen Rundfunkprogramme nur via Internet genutzt werden, bislang nichts zur Rundfunkfinanzierung beizutragen haben.