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Schiedsgutachtervereinbarung zur Mietzinsanhebung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/42ÖJZ 2023, 171 - 173 Heft 3 v. 27.2.2023

§ 12a MRG

Eine Schiedsgutachtervereinbarung zur Ermittlung der Höhe des angemessenen Hauptmietzinses ist nicht grundsätzlich unzulässig. Im Rahmen eines Mietzinsüberprüfungsverfahrens könnte der Bestandnehmer geltend machen, dass das Gutachten des von den Parteien entsprechend der Schiedsgutachtervereinbarung ausgewählten Sachverständigen "qualifiziert unrichtig" ist.

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