§ 12a MRG
Eine Schiedsgutachtervereinbarung zur Ermittlung der Höhe des angemessenen Hauptmietzinses ist nicht grundsätzlich unzulässig. Im Rahmen eines Mietzinsüberprüfungsverfahrens könnte der Bestandnehmer geltend machen, dass das Gutachten des von den Parteien entsprechend der Schiedsgutachtervereinbarung ausgewählten Sachverständigen "qualifiziert unrichtig" ist.