§ 32 Abs 1 VBG
Die Zustellung eines vom Dienstgeber kopierten unterfertigten Kündigungsschreibens per E-Mail an den Dienstnehmer erfüllt das Gebot der Schriftlichkeit der Kündigung.
8 Ob A 101/21t
§ 32 Abs 1 VBG
Die Zustellung eines vom Dienstgeber kopierten unterfertigten Kündigungsschreibens per E-Mail an den Dienstnehmer erfüllt das Gebot der Schriftlichkeit der Kündigung.
8 Ob A 101/21t