§§ 19, 26, 38 StVO
Der Lenker eines Einsatzfahrzeugs, der wegen Rotlichts (vor der Haltelinie) anhalten muss, darf erst dann in die Kreuzung einfahren, wenn er sich überzeugt hat, dass hiebei nicht Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt werden. Ein Vorrang gegenüber dem Querverkehr, für den grünes Licht gilt, kommt ihm nicht zu.