§ 1 Abs 1 IESG; InsolvenzRL 2008/94/EG
Der Verweis auf die Inlandsbeschäftigung in § 1 Abs 1 IESG ist grundsätzlich als Anknüpfung an eine inländische Sozialversicherungspflicht des AN zu verstehen, die Regelungsgegenstand des ASVG ist.
§ 1 Abs 1 IESG; InsolvenzRL 2008/94/EG
Der Verweis auf die Inlandsbeschäftigung in § 1 Abs 1 IESG ist grundsätzlich als Anknüpfung an eine inländische Sozialversicherungspflicht des AN zu verstehen, die Regelungsgegenstand des ASVG ist.