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Verlesung und substituierender Vortrag

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/17ÖJZ 2023, 62 - 63 Heft 1 v. 11.1.2023

§ 252 Abs 2a StPO (§ 281 Abs 1 Z 3 und 5 StPO)

Das Vorbringen, der Vorsitzende habe weder Vortrag noch Verlesung von Prot über die Vernehmung von Zeugen tatsächlich vorgenommen, stellt die in Ansehung einer Verletzung des § 252 StPO aus § 281 Abs 1 Z 3 StPO allein relevante Verlesungszulässigkeit nicht in Frage.

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