vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Praktikum als Arbeitsverhältnis

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/137ÖJZ 2023, 483 Heft 8 v. 16.5.2023

§ 1151 ABGB

Das "Praktikum" (Volontariat) ist vom Ausbildungszweck bestimmt.

Entscheidend ist, dass die konkrete Beschäftigung nach der vorzunehmenden Gesamtbeurteilung auch objektiv in erster Linie - im Interesse des Auszubildenden, sich entsprechend seinen Ausbildungsvorschriften praktische Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen - von diesem Ausbildungszweck bestimmt und geprägt und nicht im Interesse des Betriebsinhabers an Arbeitsleistungen für seinen Betrieb hauptsächlich an betrieblichen Zwecken und Erfordernissen orientiert ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!